Spielverlegungen einfacher
Weiterhin hohes Infektionsgeschehen: BFV reaktiviert den Corona-Paragrafen

27.07.2022 | Stand 22.09.2023, 20:40 Uhr

−Foto: Symbolbild imago images

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) reagiert auf anhaltend hohe Infektionszahlen, die mit zahlreichen Quarantäne-bedingten Ausfällen einhergehen. So wird der Corona-Paragraf in der Spielordnung reaktiviert. Spielverlegungen werden einfacher.

Ein weiterhin hohes Infektionsgeschehen, dazu die bayernweit staatlich vorgeschriebene Pflicht zur Quarantäne: Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat seinen sogenannten „Corona“-Paragrafen der Spiel- und Jugendordnung aktiviert. Dadurch ist es auch in der Saison 22/23, die am Wochenende auch im Fußballkreis Niederbayern Ost beginnt, wieder möglich, Spiele aufgrund von Covid-Fällen abzusetzen. Das teilte der BFV am Mittwochmorgen mit.

„Aufgrund der Tatsache, dass die staatliche Anordnung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus unverändert eine Quarantäne von mindestens fünf bis maximal zehn Tagen fest vorschreibt, ist die Voraussetzung für die Aktivierung der von uns geschaffenen und etablierten Regelungen gegeben. Mit dem Beschluss ist es den Vereinen möglich, bei Nicht-Erreichen der Mannschaftsstärke aufgrund von Corona-Fällen Spiele abzusagen“, sagt BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der die „Corona-Taskforce“ beim BFV leitet. Grundvoraussetzung ist die Vorlage der entsprechend anerkannten positiven Test-Nachweise (z.B. offizielle Teststation, Apotheke, Test-Zentrum).

Bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren gilt von den Bayernligen abwärts, dass Partien dann auf Antrag abgesetzt werden können, wenn die Normzahl der vorgeschriebenen Spieler/innen zuzüglich vier Ersatzspieler/innen (bei Junior/innen zwei Ersatzspieler/innen) nicht erreicht wird. Bei der Spielform „Elf gegen Elf“ sind es demnach beispielsweise 15 Akteure, im „Sieben gegen Sieben“ dementsprechend neun. In der Regionalliga Bayern müssen wenigstens 16 Akteure einsatzbereit sein – darunter mindestens zwei Torhüter.

− red