Justiz in Cham
Tödlicher Unfall von Julia Lankes (†17) wird nun doch nicht vor Gericht verhandelt

13.03.2024 | Stand 14.03.2024, 10:34 Uhr

Der Unfall vom August 2022 bei Pitzling, bei dem die 17-jährige Julia Lankes ums Leben kam, wurde jetzt mit dem Strafbefehl juristisch aufgearbeitet. Foto: Archiv/Schiedermeier

Jetzt kommt es doch nicht zur Verhandlung vor Gericht: Im Fall der bei einem Unfall getöteten Julia Lankes hat der beschuldigte Unfallgegner den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen.



Eigentlich wäre es am Mittwoch zum Prozess vor dem Amtsgericht Cham gekommen. Doch der Termin zur Hauptverhandlung wurde aufgehoben, nachdem der unfallbeteiligte Autofahrer den im April letzten Jahres verhängten Strafbefehl nun doch akzeptierte.

Wie berichtet, hatte der zum Unfallzeitpunkt 50-Jährige zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Darin hatte das Amtsgericht gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen, insgesamt 12.600 Euro, verhängt, sowie drei Monate Fahrverbot auferlegt.

Junge Motorradfahrerin starb noch an der Unfallstelle



Dem Polizeibericht zufolge hatte ein damals 50-Jähriger aus dem Landkreis die Vorfahrt missachtet; die junge Motorradfahrerin stieß gegen den Wagen des Mannes. Sie starb noch an der Unfallstelle.

Zum Thema: Vor einem Jahr verunglückt – Julia Lankes bleibt am Nordhang unvergessen

Der Tod der 17-Jährigen hatte in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen. Die Sportlerin war vor allem durch ihre Fußballkarriere – sie spielte unter anderem für Aurich in der B-Juniorinnen-Bundesliga, zuletzt beim SV Thenried – über die Landkreisgrenzen hinweg bekannt. Auch im Handball hatte sich Julia viele Jahre in der Jugend einen Namen gemacht. Zuletzt spielte sie beim ASV Cham und beim ESV Regensburg.

Motorradfahrerin fuhr gegen die Fahrertür



Am Unfallabend, dem 22. August 2022, war Julia mit ihrem Motorrad der Marke Aprilia auf der Staatsstraße 2151 in Richtung Pemfling gefahren, auf dem Weg zu Sportfreunden. Der 50-Jährige war von Elsing nach Großbergerdorf unterwegs. An der Kreuzung beider Straßen galt für den Autofahrer ein Stoppschild.

In dem Strafbefehl wird dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in den Kreuzungsbereich eingefahren zu sein, obwohl er das Mädchen auf dem Leichtkraftrad heranfahren gesehen habe. In dem Unfallwagen saßen neben dem Fahrer damals auch dessen Lebensgefährtin, deren Tochter und deren Freund.

Die Motorradfahrerin fuhr dem Auto in die Fahrertür und schlug in die Windschutzscheibe. Rettungsbemühungen waren vergeblich.

tf