Aufstiegschance besteht
Riesen-Enttäuschung in Gotteszell: Verband kennt vorzeitige Meisterschaft nicht an

21.03.2020 | Stand 17.09.2023, 22:02 Uhr

Die Volleyballerinnen aus Gotteszell hatten sich vorzeitig den Meistertitel in der Regionalliga Süd-Ost gesichert – dieser wird vom Verband allerdings nicht anerkannt. Aufsteigen dürfte der Verein aber trotzdem. −Foto: Helmut Müller

Während die Fußballer in Zeiten der Corona-Krise noch auf eine Entscheidung des Verbands warten, haben die Volleyballer nun endlich Klarheit. Wie der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) in einer Mitteilung am Freitagabend bekannt gibt, haben sich Vorstand und Präsidium auf eine Regelung zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020 für alle Dritten Ligen und Regionalligen geeinigt. Das betrifft unter anderem auch die Volleyballerinnen aus Gotteszell, die vor zwei Wochen noch den vorzeitigen Meistertitel in der Regionalliga Süd-Ost feierten. Dieser wird nun aber von offizieller Seite nicht anerkannt.

"Wir sind natürlich sehr enttäuscht", sagt Sophia Kilger, Sportliche Leiterin des VVG. Auch innerhalb der Mannschaft und des Vereins sei der Schock groß, die Entscheidung des Verbands werde aber akzeptiert. Als Aufsteiger und amtierender Bayernligameister schaffte der Club aus dem Bayerwalddorf in der Regionalliga Süd-Ost den erneuten Coup, belohnte sich nach 19 Siegen in 21 Partien mit dem vorzeitigen Titelgewinn, der nun aber nun von Verbandsseite nicht anerkannt wird – auch wenn Gotteszell der Titel rechnerisch nicht mehr zu nehmen war.

Trotz allem Frust blicken die Gotteszellerinnen positiv in die Zukunft. "Wir hätten die Saison natürlich gerne geregelt beendet, aber im Endeffekt ändert sich nicht viel", sagt Kilger. "Anstatt offizieller Meister sind wir nun halt die Meister der Herzen. Und die Aufstiegschance gibt es ja immer noch." Denn auch wenn der Meistertitel offiziell nicht anerkannt wird, dürfte Gotteszell in die 3. Liga aufsteigen.

Ob der VVG diese historische Möglichkeit auch beim Schopf packt, steht bislang noch nicht fest. Verein und Mannschaft wollten sich eigentlich in einer Mitgliederversammlung am 29. März austauschen. "Diese findet nun natürlich nicht statt", erzählt Kilger. Entscheidungen seien dennoch bis Anfang April zu erwarten. Geklärt werden soll unter anderem, wie der Kader zur neuen Saison aussieht und wer die Mannschaft trainiert. Derzeit ist der Verein auf der Suche nach einem Nachfolger für Erfolgscoach Johannes Schwarz, der die Gotteszellerinnen zweimal in Folge auf Platz eins führte, das Team aber nun verlassen wird.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland hat der Verband die laufende Saison vorzeitig beendet. Eine Fortsetzung und die damit mögliche reguläre Beendigung des Spielbetriebes der Saison 2019/2020 ist ausgeschlossen. Um den Vereinen sowie den Spielausschüssen eine geordnete Vorbereitung auf die neue Saison zu ermöglichen, hat der Bundesspielausschuss verschiedene Regelungen für die Dritten Ligen und die Regionalligen erarbeitet.

Hier lesen Sie: Ein Dorf schafft die Volleyball-Sensation: Gotteszellerinnen sind Regionalliga-Meister

Die Entscheidungen im Überblick

Meisterschaft
Aufgrund des Abbruchs der Saison 2019/2020 wird der Meister-Titel nicht vergeben.

Auf- und Abstiegsregelung
- Für diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, das heißt sie steigen auf beziehungsweise müssen absteigen. Aufstiegsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.
- Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, erhalten das Angebot, für die Saison 2020/2021 in dieser Spielklasse zu bleiben.
- Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Angebot zusätzlich in die höhere Spielklasse aufzusteigen.
- Das gilt allerdings nur, wenn die maximale Staffelstärke von 14 Mannschaften in der Saison 2020/2021 nicht überschritten wird. Der Spielleiter der übergeordneten Spielklasse entscheidet darüber abschließend.
- Aus den Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit der Maximalanzahl von 14 Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison bis zu vier Mannschaften ab.

Staffelstärke 2020/2021
- Die Saison 2020/2021 wird höchstens mit 14 Mannschaften gespielt. Erreicht eine Staffel die maximale Stärke, kann höchstens eine Stützpunktmannschaft aufgenommen werden.

Spielklassen unterhalb der Regionalligen
- Der Spielbetrieb unterhalb der Regionalligen liegt im Zuständigkeitsbereich der Landesverbände. Gemeinsam mit den Landesverbänden möchte der DVV in dieser besonderen Situation eine sportlich faire Lösung für Mannschaften und Vereine entwickeln. Auch wenn möglichst einheitliche Regelungen angestrebt werden, sollen die spezifischen regionalen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.