Kommunen
Kreistag muss neu über AfD-Nachrücker entscheiden

22.10.2023 | Stand 24.10.2023, 22:59 Uhr

VORSCHLAG AfD - Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag. - Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat der Kreistag im Sommer einem AfD-Nachrücker die Aufnahme verweigert. Die übergeordnete Behörde beurteilt das als rechtswidrig. Jetzt muss sich der Kreistag nochmals mit der Frage befassen.

Der Kreistag von Garmisch-Partenkirchen muss am Montag (14.00 Uhr) erneut über die Aufnahme eines Nachrückers der AfD entscheiden. Der Kreistag hatte dem Mann die Aufnahme verweigert. Die Regierung von Oberbayern hatte das geprüft und war wie zuvor das Landratsamt zu dem Schluss gekommen, dass der entsprechende Kreistagsbeschluss rechtswidrig war. Zu der Sitzung in Bad Kohlgrub sollte auch der AfD-Politiker eingeladen werden.

Der Kreistag hatte am 26. Juli über den Listennachfolger für eine aus dem Gremium ausgeschiedene AfD-Kreisrätin zu entscheiden. Fünf Kreisräte votierten für den AfD-Mann Albert Mutschlechner, 39 dagegen. Das Landratsamt äußerte sich nicht zu den Gründen der Ablehnung. Nach Medien-Berichten sollen Aussagen des Kandidaten in sozialen Netzwerken ausschlaggebend gewesen sein. Der Fall dürfte nach Angaben des Landkreistages in Bayern bislang einmalig sein.

Der AfD-Kreisverband hatte damals erklärt, die kritisierten Posts seien Meinungsäußerungen und hätten keine strafrechtliche Relevanz.

Bei der Kommunalwahl 2020 hatten zwei AfD-Kandidaten den Einzug in den Kreistag geschafft. Einer trat alsbald zur Bayernpartei über. Die zweite Kreisrätin legte ihr Mandat nieder. Da die Kandidaten mit den dritt- und viertmeisten Stimmen absagten, soll nun Mutschlechner nachrücken.

Das Landratsamt hatte den Fall der Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde zur Prüfung übergeben. Nach dem Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte entscheidet der Kreistag über Nachrücker. Er kann aber eine Nachfolge nur ablehnen, wenn ein Amtshindernis vorliegt, etwa, wenn der Kandidat wegen einer vorsätzlichen Straftat eine Strafhaft verbüßt.

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