Sportgericht wird noch im Dezember entscheiden
Urteil für Walburgskirchner Skandalspiel: Lange Sperre für Torwart, Punkte für TuS Pfarrkirchen

16.12.2022 | Stand 25.10.2023, 10:58 Uhr

Von Michael Scherer

Der Fall hatte für große Aufmerksamkeit gesorgt, jetzt ist ein Urteil in Sicht: Wie Bezirks-Sportgerichts-Vorsitzender Josef Heckner auf Anfrage von heimatsport.de bestätigte, wird über den Spielabbruch der Partie zwischen dem TuS Walburgskirchen und der TuS Pfarrkirchen noch im Dezember entschieden. Die Partie hatte Schiedsrichter Johannes Poxleitner seinerzeit am 1. Oktober in der 59. Minute beim Stand von 1:2 abgebrochen, weil der Walburgskirchner Torwart Bartosz Gajewski (37) ausgetickt und dabei den jungen Schiedsrichter-Assistenten Andreas Kloiber (14) attackiert hatte. Nach den Worten von Heckner wird das Sportgericht gegenüber dem Spieler eine Strafe von mindestens acht Spielen aussprechen, „und die Partie wird ja gemäß der Spielordnung mit 2:0 für die TuS Pfarrkirchen gewertet werden“.

Die üble Aktion gegen den Nachwuchs-Schiedsrichter-Assitenten wurde sogar von der BR-Sendung „Quer“ unter dem Titel „Gewalt gegen Schiedsrichter bedroht Ehrenamt“ thematisiert (in der BR-Mediathek verfügbar, Sendung vom 27. Oktober 2022). Darin schildert der junge Mann, dass Torwart Gajewski – ein Hüne von 1,95 Metern mit 95 Kilo – ihm noch gedroht habe, „in die Kabine zu kommen, wir haben uns dann eingeschlossen“.

Über dieses Verhalten wird nun das Bezirks-Sportgericht nach den Worten seines Vorsitzen noch in diesem Jahr entscheiden. Denn: Der Weg ist jetzt frei für ein Urteil, „da weder der Spieler noch der Verein eine mündliche Verhandlung beantragt haben“. Dies hätte geschehen können, weil der Torwart länger als acht Spiele gesperrt werden soll – und deshalb hätten die TuS Walburgskirchen oder Bartosz Gajewski diese Verhandlung binnen einer bestimmten Frist anfordern können – sie taten es nicht. „Wir wollen uns daher noch im Dezember zur nächsten Sitzung treffen und den Fall dabei abschließen“, sagte Heckner gegen heimatsport.de. Über die Höhe des Strafmaßes wollte der Ergoldinger noch nichts sagen, „aber mindestens werden es ja acht Spiele“.

Durch diese Strafe sei zudem zweifelsfrei geklärt, dass der Spielabbruch durch einen Spieler des TuS Walburgskirchen verursacht worden sei, daher liege die Schuld klar beim Bezirksliga-Aufsteiger. Und somit greife § 29 der Spielordnung: „Verschuldet eine Mannschaft einen Spielabbruch oder Spielausfall ..., wird ihr dieses Spiel unter Ansatz von 0:2 Toren als verloren und für den Gegner mit 2:0 Toren als gewonnen gewertet.“ Im Klartext: Es gibt drei Punkte für die TuS und zwei Tore für die Habenseite der Tor-Differenz.