Plattling
Taxifahrer verprügelt: Gericht verurteilt Mann zu hoher Geldstrafe

12.09.2019 | Stand 18.09.2023, 3:59 Uhr

−Foto: Symbolbild/Archiv

Das Amtsgericht Deggendorf hat am Donnerstag, 12. September, einen 46-jährigen Produktionshelfer aus Stephansposching wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro verurteilt. Staatsanwalt Dr. Stefan Brunner warf dem Angeklagten vor, in der Nacht des 18. November 2018 den Fahrer eines Plattlinger Taxiunternehmens mehrmals ins Gesicht geschlagen und mit dem Fuß gegen dessen rechten Oberarm getreten zu haben. Des Weiteren soll der Angeklagte den Außenspiegel des Taxis mutwillig zerstört haben, wodurch ein Sachschaden in Höhe von knapp 700 Euro entstand.

Gegen 3 Uhr morgens rief der alkoholisierte Angeklagte den Taxifahrer zu einer Pils-Kneipe in der Salvatorstraße. Der Taxifahrer holte ihn und einen weiteren Fahrgast dort ab und fuhr in Richtung Hettenkofen weiter. Durch seinen erheblichen Alkoholpegel sei der Angeklagte, der auf dem Beifahrersitz saß, sehr aggressiv gewesen und in eine verbale Auseinandersetzung mit dem Taxifahrer geraten. Nachdem dieser den 46-Jährigen daraufhin ausdrücklich gebeten hatte, das Auto wieder zu verlassen, sei der Angeklagte handgreiflich geworden und habe ihm mehrmals ins Gesicht geschlagen.

Der Angeklagte stieg anschließend aus dem Fahrzeug aus. Laut Anklageschrift hat der 46-Jährige, nachdem der Taxifahrer das Auto von innen verriegelt hatte, noch den linken Seitenspiegel des Fahrzeugs heruntergeschlagen. Der andere Fahrgast, den der Angeklagte nicht gekannt haben wollte, entfernte sich vom Tatort. Der Taxifahrer rief zwischenzeitlich die Polizei, die den Stephansposchinger wenig später in der Nähe des Taxis aufgriff und ihn mit zur Polizeiinspektion Plattling nahm. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Alkoholwert von 2,36 Promille. Der Taxifahrer, der Verletzungen im Gesicht davontrug, wurde zur Behandlung ins Klinikum nach Deggendorf gebracht. Laut Anklageschrift war er bis Anfang diesen Jahres aufgrund des Vorfalls arbeitsunfähig.

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