Protest abgewiesen
Gravierendes Fehlverhalten des Schiedsrichter-Teams: Bayerns Wechsel-Fauxpas bleibt ohne Folgen

08.04.2022 | Stand 19.09.2023, 3:14 Uhr

Viel Wirbel gab es beim Spiel Freiburg gegen Bayern wegen eines Wechselfehlers der Münchner. −Foto: dpa

Deutliche Abfuhr statt juristischem Erfolg, sportliches Ergebnis statt Neuwertung am Grünen Tisch - und wohl die Meisterentscheidung statt einem letztem Fünkchen Spannung: Der SC Freiburg ist mit seinem Einspruch nach der peinlichen Wechselpanne von Bayern München gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Protest am Freitag ab, der 4:1-Erfolg des Spitzenreiters hat Bestand.

Freiburg teilte wenig später mit,auf einen Einspruch gegen das Urteil zu verzichten. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters, wonach der 4:1-Sieg der Münchner bestehen bleibt, hätte Freiburg bis Montag Berufung einlegen können, hatte der Deutsche Fußball-Bund mitgeteilt.

"Nach Prüfung der Urteilsgründe wird der SC Freiburg keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen", hieß es in der Mitteilung. "Abschließend stellt sich nach dem Urteil und den damit zusammenhängenden Abläufen weiter die Frage, ob die bestehende Verfahrensregelung auch künftig in dieser Form sachgerecht ist", fügte der Sportclub hinzu.

"Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren", sagte Stephan Oberholz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: "Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."

Die Bayern bleiben damit sechs Spieltage vor Saisonende mit neun Punkten Vorsprung vor Borussia Dortmund an der Spitze, schon drei weitere Siege reichen zur zehnten Meisterschaft in Serie. Freiburg liegt als Fünfter drei Zähler hinter RB Leipzig auf dem letzten Champions-League-Rang.

Die Freiburger hatten sich mit dem Protest ohnehin schwergetan, sahen sich in "einem unverschuldeten Dilemma". Die Verantwortlichen wussten um das Risiko, mit ihrem Einspruch das jahrelang gepflegte Image des sympathischen Sport-Clubs zu riskieren. Im Grunde war die Einlassung des Vereins rund um den Einspruch deshalb ein einziger Versuch, dem drohenden Ansehensverlust entgegenzuwirken.

Letztlich wurde der Protest damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraph 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. Kingsley Coman hatte bei einem Doppelwechsel nicht rechtzeitig den Platz verlassen.

Oberholz beruft sich in der Urteilsbegründung auf Regel drei der Fußballregeln, in der die Pflichten des Schiedsrichterteams beim Auswechselvorgang klar definiert sind. "Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten", meinte er.

Und der Fall sei auch nicht mit dem Wechselfehler des VfL Wolfsburg in der ersten Runde des DFB-Pokals vergleichbar, wo die Niedersachsen nach einem Beschluss am grünen Tisch ausschieden.

"Seinerzeit ist ein gravierender und zentraler Ausgangsfehler des VfL Wolfsburg festgestellt worden, der in der unerlaubten Einwechslung eines sechsten Auswechselspielers bei Nichtbeachtung der bekannten Auswechselbestimmungen bestand. Ein solcher Fehler ist dem FC Bayern nicht vorzuwerfen", sagte Oberholz.

In der Causa Wolfsburg habe es nur ein "geringfügiges Mitverschulden der Unparteiischen" gegeben, führte er aus: Die Vereine bestimmen eigenverantwortlich, dass und wer ein- beziehungsweise ausgewechselt wird - während die regeltechnische Abwicklung des Wechselvorgangs ausschließlich vom Schiedsrichter zu verantworten ist." Und genau deshalb kommen die Bayern doch noch mit einem blauen Auge davon.

− sid