Neue Regelungen gelten auch im Freien
Sportausübung nur noch mit 2G-plus möglich: Was jetzt gilt und welche Ausnahmen es gibt

24.11.2021 | Stand 24.11.2021, 17:32 Uhr

2 G alleine reicht nicht mehr: Künftig ist für die Sportausübung in Bayern zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Status ein negativer Test nötig. Es reicht ein unter Aufsicht durchgeführter Schnelltest. −Foto: imago

Der Bayerischen Landtag hat die "epidemische Lage" für den Freistaat festgestellt, ab sofort gilt bis zunächst 15. Dezember 2021 die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Und diese schränkt auch die Sportausübung massiv ein. Auch im Freien!

Sportausübung – so berichtet der Bayerische Fußballverband − ist fortan generell nur noch unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung (Geimpft, genesen und zusätzlich getestet) möglich. Es muss also neben dem Impf- oder Genesenen-Stauts ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis vorliegen. Laut BFV reicht auch ein unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest. Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Hallensport sondern – wie das Innenministerium dem BFV auf Rückfrage bestätigte – auch für Sport im Freien. Zur Stunde ist allerdings noch kein aktualisiertes "Rahmenkonzept Sport" der Behörde veröffentlicht. Es könnte also auch noch zu Änderungen oder Abweichungen kommen.

So oder so: Der BFV-Vorstand beschloss noch am Mittwoch, dass alle noch ausstehenden Partien abgesetzt werden und rief die vorzeitige Winterpause aus. Betroffen sind vor allem Spiele in der Bayern- und Landesliga. In der Regionalliga Bayern wird der Spielbetrieb dagegen fortgesetzt.

Aktuelle Regelungen

Der Testnachweis für Aktive und Trainer ist entweder in Form eines PCR-Tests, (nicht älter als höchstens 48 Stunden), eines PoC-Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, zu erbringen.

Ausgenommen von dieser Test-Regelung sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder.

Ein Sport-Training für Kinder ist also weiterhin möglich. Allerdings muss der Trainer geimpft oder genesen sein – und einen negativen Test (es geht auch ein Selbsttest) vorlegen können.

Die 2G-plus-Regelung gilt auch für Zuschauer*innen, die grundsätzlich eine FFP-Maske tragen müssen – auch auf ihrem Sitz- oder Stehplatz. Eine Kontaktdatenerfassung ist ab einer Zuschauer*innen-Zahl von 1000 erforderlich. Grundsätzlich dürfen Stadien nur zu 25 Prozent der Kapazität ausgelastet werden, bei einer Inzidenz von 1000 und mehr sind gar keine Fans erlaubt. Heißt: Geisterspiele.

Betretungsverbot: Überschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 1000, so ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen und anderer Sportstätten grundsätzlich untersagt. "Hiervon ausgenommen ist der "Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler*innen sowie der Leistungssportler*innen der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauer*innen ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, sowie der Schulsport", informiert der BFV.



Während sich die Fußballer ohnehin bereits größtenteils in der Winterpause befinden, droht den Hallensportarten erneut ein Saisonabbruch. Oder zumindest eine längere Unterbrechung.

Der Bayerische Sportkegler und Bowling-Verband hat bereits reagiert. Alle noch ausstehenden Spieltage werden ins Jahr 2022 verschoben, heißt es in einer Mitteilung. Die genauen Termine sollen noch festgelegt werden.

Der Bayerische Basketballverband (BBV) teilte mit, dass erst am Wochenende entschieden werden soll, ob bzw. wie der Spielbetrieb in den bayerischen Ligen, also Bayern- und Landesligen, weitergeführt werden soll. Zunächst hatte es am Dienstag geheißen, dass alle Partien ins neue Jahr verschoben werden. Dies sei nicht richtig, so der BBV. "Bis zu einer etwaigen anderweitigen Entscheidung wird der Spielbetrieb fortgesetzt, soweit gesetzlich und behördlich zulässig."

Weiterspielen wollen indes die Bayerischen Eishockey-Vereine in Bayern- und Landsliga (