2. Liga
HSV-Vorstand widerspricht Bericht über illegale Geschäfte

21.09.2022 | Stand 21.09.2022, 8:10 Uhr

Thomas Wüstefeld - Gegen Thomas Wüstefeld liegt eine Anzeige vor. - Foto: Christian Charisius/dpa

Medizinunternehmer und HSV-Vorstand Thomas Wüstefeld hat einen Bericht über angeblich illegale Geschäfte mit Arzneimitteln dementiert.

«Ich kann Ihnen versichern, dass da nichts dran ist», sagte der 53 Jahre alte Finanzvorstand des Fußball-Zweitligisten Hamburger SV der Deutschen Presse-Agentur. «Dahinter steckt eine Kampagne von Wettbewerbern», versicherte Wüstefeld.

Das Nachrichtenmagazin «Spiegel» hatte berichtet, Wüstefeld sei vor drei Jahren in die Herstellung von Cannabisprodukten eingestiegen und habe Cannabidiol-haltige Öle als Medizinprodukte angeboten. Die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz prüfe nun, ob der Verkauf illegal gewesen sein könnte. In den Handel seien die Medikamente angeblich über ein Luxemburger Unternehmen gekommen. 2020 verboten die dortigen Behörden dem Bericht zufolge den Vertrieb und ordneten einen Rückruf an. Auch Schweizer Kontrollbehörden hätten festgestellt, dass die Produkte «nicht den grundlegenden Anforderungen für Medizinprodukte entsprechen», hieß es dazu weiter.

Anzeige eingegangen

Die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz habe sich demnach ebenfalls eingeschaltet, fühlte sich nach erster Prüfung aber nicht zuständig, weil der Hersteller in Luxemburg sitze. Nun aber werde die Behörde doch tätig, da Wüstefeld seine Öle inzwischen über eine Niederlassung in den Niederlanden verkaufen soll. Man stehe mit den dortigen Behörden in Kontakt, sagte ein Sprecher dem «Spiegel».

Derweil bestätigte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering dem «Hamburger Abendblatt» den Eingang einer Anzeige gegen Wüstefeld. Sie sei inzwischen im System erfasst und habe Untreue als zentralen Tatvorwurf zum Gegenstand. Auch das sei eine alte Geschichte, an der nichts dran sei, sagte Wüstefeld. Oechtering sagte, der Sachverhalt werde nun geprüft. Ob die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht sieht und ein Ermittlungsverfahren einleitet, stehe noch nicht fest.

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