Pandemie

Gericht: Adler Modemärkte stehen nicht mehr Corona-Hilfen zu

16.11.2022 | Stand 19.09.2023, 5:33 Uhr

Textilkette Adler Modemärkte - Eine Passantin geht an einer Filiale der Textilkette Adler Modemärkte vorbei. - Foto: David Hutzler/dpa/Archivbild

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat eine Klage der Adler Modemärkte aus dem unterfränkischen Haibach auf höhere Corona-Hilfen abgelehnt. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Gegen die Entscheidung vom Montag ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Adler hatte im Herbst 2021 bei der in Bayern für die Überbrückungshilfe III zuständigen IHK München und Oberbayern einen Antrag auf rund 43,7 Millionen Euro Unterstützung gestellt. Die IHK bewilligte laut Bescheid vom 17. Dezember 2021 allerdings nur rund 14,7 Millionen Euro - aus Sicht von Adler zu wenig.

Die Textilkette hatte im Januar 2021 - nach eigenen Angaben pandemiebedingt - Insolvenz in Eigenverantwortung angemeldet und war später vom Berliner Mischkonzern Zeitfracht übernommen worden. Adler betonte in seiner Klage, man sei nur aufgrund der mit den Schließungsanordnungen in der Corona-Krise einhergehenden massiven Umsatzeinbußen in eine wirtschaftliche Schieflage gekommen. Die Übernahme durch Zeitfracht habe dies beendet. Adler war nach eigener Ansicht über den gesamten Förderzeitraum förderfähig.

Dies sah die IHK anders und argumentierte, Adler habe nicht nachgewiesen, dass die Fördervoraussetzungen für den gesamten Zeitraum vorgelegen hätten.

Insbesondere umstritten war, in welchem Zeitraum sich Adler in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat, welche Auswirkungen sein Insolvenzverfahren hatte und ob die Insolvenzverfahren anderer, gegebenenfalls zum Unternehmensverbund gehörender Firmen förderschädlich sind.

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