Kontakttraining mit Test?
"Mehr Möglichkeiten": Lockerungen im Amateursport ab nächster Woche geplant

03.05.2021 | Stand 03.05.2021, 15:36 Uhr

Kündigte am Montag Lockerungen auch im Bereich des Amateursports an: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). −Foto: dpa

Mit der ab Montag, 10. Mai, gültigen (13.) Infektionsschutzmaßnahmenverordnung will der Freistaat Bayern Lockerungen in vielen Bereichen möglich machen, wie Ministerpräsident Markus Söder am Montag ankündige. Davon soll auch der Amateursport profitieren.

"Wir werden ab nächster Woche mehr Möglichkeiten im Sport haben", sagte Söder am Montagmittag während einer Pressekonferenz. Details dazu erläuterte er nicht. Die Koalition wollte sich am Montagabend über das weitere Vorgehen abstimmen, entscheiden muss dann an diesem Dienstag das Kabinett. Allerdings ist davon auszugehen, dass in kreisfreien Städten und Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 oder gar 50 die bereits im März angedachten Lockerungsschritte greifen. Ein Überblick der bislang gültigen Regeln und möglicher "Erleichterungen":

- Inzidenz über 100: Laut Verordnung der bayerischen Staatsregierung ist nur die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt, auch auf Sportanlagen. Kinder unter 14 Jahre dürfen seit 28. April – unter freiem Himmel – in Gruppen gemeinsam Sport machen, wenn nicht mehr als fünf Kinder zusammen kommen und wenn ihre Trainer vollständig geimpft sind oder einen negativen Corona-Test haben (maximal 24 Stunden alt). Wie viele Gruppen parallel auf einer Anlage trainieren dürfen, entscheidet die örtliche Behörde je nach lokaler Gegebenheiten.

- Inzidenz unter 100: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen gemeinsam kontaktfrei Sport treiben, bei Kindern bis 14 Jahre dürfen es im Freien sogar bis zu 20 Personen sein, so wie es die Stadt Passau ab Mittwoch erlaubt.
Mögliche Lockerung: Liegt die örtliche Inzidenz stabil unter 100, wären laut der 12. Verordnung des Freistaats grundsätzlich auch "kontaktfreier Sport" in der Halle und "Kontaktsport" im Freien ohne Gruppenbeschränkung erlaubt – beides muss das Gesundheitsministerium genehmigen. Grundvoraussetzung: Die Sportler müssen vollständig geimpft sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen (maximal 24 Stunden alt).

- Inzidenz unter 50: Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu zehn Personen unter freiem Himmel erlaubt (bis zu 20 Kinder unter 14 Jahre).
Mögliche Lockerung: Liegt die örtliche Inzidenz stabil unter 50, so wären laut der bayerischer Verordnung grundsätzlich auch "kontaktfreier Sport" in der Halle und "Kontaktsport" im Freien ohne regelmäßige Tests erlaubt – nach Genehmigung durch das Gesundheitsministerium.

- Was "kontaktfrei" und was "Kontaktsport" ist, hängt nicht von der jeweiligen Sportart ab, sondern davon, wie sie ausgeübt wird. Ein Fußballtraining gilt dann als kontaktfrei, wenn ohne Kontakt gespielt wird, zum Beispiel nur Passübungen. Ein Zweikampftraining wäre in diesem Fall nicht erlaubt.

- Theoretisch sind laut Innenministerium auch Wettkämpfe möglich. Die Vorgaben beziehen sich lediglich auf die allgemeine Sportausübung und unterscheiden nicht zwischen Trainings- und Wettkampfbetrieb. Es müssen aber beim Wettkampfbetrieb die Vorgaben zur Sportausübung, insbesondere hinsichtlich der Teilnehmerzahl, eingehalten werden.

− mid

Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) hat am Montag ein 15-seitiges Dokument mit Handlungsempfehlungen für Sportvereine veröffentlicht.