Klausel schützt Angestellte und Spieler
Profiklubs an der Kandare: Corona-Finanzhilfe nur, wenn Kündigungen bis Juli ausbleiben

22.01.2021 | Stand 18.09.2023, 20:36 Uhr

In Magdeburg entsteht eine Außenstelle des Bundesverwaltungsamts. −Foto: dpa

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auch für 2021 die millionenschweren Coronahilfen für den Profisport bewilligt. Geld fließt aber nur, wenn die Klubs bis 30. Juni 2021 keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen. Das hat auch Folgen für den Transfermarkt unterhalb der 1. und 2. Fußball-Bundesliga, deren Vereine aufgrund ihrer finanziellen Ausnahmestellung ohnehin nicht antragsberechtigt sind.

"Mit Beantragung der Billigkeitsleistung verpflichtet sich der Verein, das Unternehmen oder der Verband, ab dem Zeitpunkt der Bewilligung bis zum 30. Juni 2021 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten", heißt es in Punkt 3 der zugehörigen Richtlinie des Innenministeriums. Die Coronahilfen dienen dazu, Einbußen bei Ticketeinnahmen und weitere durch Corona-Beschränkungen ausgelöste Verluste abzumildern.

Die Förderung wird also nur dann ausbezahlt, wenn die Klubs vom Zeitpunkt der Zusage bis einschließlich 30. Juni keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen. Für die Vereine wie beispielsweise die Eishockey-Klubs in den deutschen Profiligen (DEL, DEL2, Oberliga Süd und Nord) heißt das überwiegend eins: Die Kader bleiben, wie sie sind. Und für derzeit vertragslose Spieler werden die Aussichten nicht besser.

Ganz geschlossen ist die Lücke für Spielerabgänge damit aber nicht: Wer die Coronahilfen Profisport 2020 beantragte und bewilligt bekam, hat seit 31. Dezember ein kleines Zeitfenster für betriebsbedingte Kündigungen.

Von den Coronahilfen für 2020 gingen laut Bundesverwaltungsamt 420 Anträge ein. Beantragt wurde eine Summe von 74,77 Millionen Euro, wobei 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Bisher bewilligt wurde eine Summe von 64,10 Millionen Euro.