Schlechte Nachricht für Sportevents
Weitere Lockerungen – aber: Großveranstaltungen sollen über 31. August hinaus verboten werden

16.06.2020 | Stand 18.09.2023, 20:34 Uhr

Leere Sitze in Fußballstadion: Nach einer Andeutungen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder bleiben die Tribünen bei Sportveranstaltungen wohl über den 31. August hinaus unbesetzt. Eine Pflanze wie diese in der Allianz Arena könnte also noch öfter zu sehen sein. −Foto: Kai Pfaffenbach/dpa

Das bundesweite Verbot von Großveranstaltungen soll über den 31. August hinaus verlängert werden, wie der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstagmittag ankündigte. Aber für den Bereich des Sports gelten ab kommenden Montag, 22. Juni, auch weitere Lockerungen.

+++ Update +++Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste oder Kirmesveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie möglicherweise bis mindestens Ende Oktober verboten. Das geht aus einer mit anderen Ländern abgestimmten Beschlussvorlage Bayerns für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichteten RTL und ntv sowie der "Spiegel" über die mögliche Fortsetzung des Verbots.

+++ Update +++

Werden Fußball- und Eishockey-Fans länger aus den Stadien verbannt? Söder merkte am Dienstag an, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer bei ihrem Treffen am Mittwoch nach seiner Einschätzung das bundesweite Großveranstaltungsverbot (bislang 31. August) verlängern.

- Aufgehoben werden in Bayern dagegen ab kommenden Montag die bislang geltenden Obergrenzen für Sport im Freien und der Halle. Heißt zum Beispiel: Training ist wieder mit mehr als 20 Personen möglich. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich laut Beschluss des Ministerrats aus den jeweiligen räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung). Allerdings gelten weiterhin die allgemeinen Grundsätze und die allgemeine Kontaktbeschränkung, das Abstandsgebot von eineinhalb Metern bleibt somit unverändert.
- Aufgenommen werden kann ab Montag außerdem der Lehrgangsbetrieb.
- Auch Hallenbäder dürfen dann wieder öffnen.

Vereinssitzungen wieder möglich

Grundsätzlich steht bald kleineren Veranstaltungen nichts mehr im Weg: Ab 22. Juni dürfen unter anderem wieder Vereinssitzungen stattfinden – mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien. Gaststätten und Biergärten dürfen ab bis 23 Uhr (bisher 22 Uhr) geöffnet bleiben. Verdoppelt wurde die Zahl der erlaubten Zuschauer bei Kulturveranstaltungen (200 im Außenbereich, 100 im Innern).

Nähere Angaben zu Sportveranstaltungen im Freizeit- und Breitensport wurden zunächst nicht gemacht. In Niedersachsen konnten die Sportvereine aufatmen, denn die Landesregierung will bei Sport im Freien ab 22. Juni wieder Zuschauer zulassen, sofern sie einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu Menschen aus einem anderen Haushalt einhalten. Kommen mehr als 50 Zuschauer, müssen die Besucher Sitzplätze einnehmen. Die Veranstalter müssen außerdem die Kontaktdaten der Fans erfassen, um mögliche Infektionsketten später nachvollziehen zu können.

− red/dpa

Einen Überblick über weitere, beschlossene Lockerungen in Bayern finden Sie hier auf pnp.de.