Einzeltraining soll erlaubt werden
"Einzel völlig infektionssicher": Verein klagt gegen Tennisverbot

07.12.2020 | Stand 19.09.2023, 1:53 Uhr

So sah das Corona-Hallen-Tennis bis zur Schließung von Indoor-Sportstätten aus: Maximilian Gerstl vom DJK-TC Passau-Grubweg. Seit November ist jeglicher Amateur-Sport drinnen verboten. −Foto: Strecker

Der unterfränkische Tennisverein TC Rot-Weiß Gerbrunn will das derzeitige Verbot des Tennissports aufheben lassen und wird dabei maßgeblich vom Bayerischen Tennis-Verband unterstützt.

Der Verein aus dem Kreis Würzburg hat deshalb einen Normenkontrollantrag und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. "Nach unserer Auffassung lässt sich Tennis bei einem Einzel oder im Einzeltraining mit einem Trainer völlig infektionssicher betreiben – auch in der Halle", erklärte BTV-Präsident Helmut Schmidbauer in einer Pressemitteilung des Verbands.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der am 30. November vorgelegten 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Ausübung des Tennissports sowohl in der Halle als auch im Freien zumindest bis Ende dieses Jahres untersagt. Sollte der Verwaltungsgerichtshof das derzeitige Tennisverbot in Bayern für rechtswidrig erklären, könne unter Beachtung der erforderlichen und vom BTV ausgearbeiteten Hygienemaßnahmen zumindest wieder Einzeltraining oder ein Trainingsspiel "Eins gegen Eins" stattfinden, stellt der BTV fest. Schmidbauer: "Wir hoffen, dass die Regierung durch unseren Antrag zukünftige Maßnahmen feiner ausarbeitet, so dass zwischen Sportarten mit größerem, geringerem und keinem Infektionsrisiko unterschieden wird. Es kann keine Gleichstellung des Tennissports mit Sportarten stattfinden, die ein massiv höheres Infektionsrisiko haben." Gleichzeitig betont Schmidbauer, dass der BTV die Augen nicht vor der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie verschließe: "Die Gesundheit der Bevölkerung habe selbstverständlich oberste Priorität, und die sinnvollen Infektionsschutzmaßnahmen wie Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung oder Kontaktbeschränkung müssen unbedingt eingehalten werden."

− red