Verzögerung bei der Relegation möglich
Noch nicht final bestätigte Sportgerichtsurteile beeinflussen Aufstiegsrennen im Fußballkreis

13.05.2023 | Stand 16.09.2023, 22:13 Uhr
Markus Schmautz

Der drohende Punktabzug könnte die zweite Mannschaft des VFB Bach (blaue Trikots) im A-Klassen-Aufstiegsrennen noch ins Straucheln bringen. Foto: Markus Schmautz

Sowohl in der Kreisliga 1 als auch in der A-Klasse 1 kann es aufgrund von Sportgerichtsverfahren zu Veränderungen im Aufstiegskampf kommen. In drei Partien kam es dazu, dass unzulässig Spieler eingesetzt wurden. Diese werden zwingend für den Gegner gewertet. Als Strafe sieht die RVO in § 77 Abs. 1 darüber hinaus im Regelfall einen Punktabzug und eine Geldstrafe vor. Für die Strafzumessung können unter anderem Wiederholungsfälle eines Vereins berücksichtigt werden.

In der Kreisliga 1 setzte der TSV Kareth-Lappersdorf II beim 4:2-Sieg über Wenzenbach Spieler ein, die nicht einsatzberechtigt waren. Das Kreissportgericht wertete das Punktspiel für den Gegner und verhängte einen Abzug von einem Punkt. „Das war unser Fehler. Wir werden natürlich von einem Einspruch absehen“, erklärt Daniel Vöhringer, Trainer der zweiten Mannschaft des TSV, die Zweiter in der Kreisliga werden möchte. Nach dem Sieg gegen Obertraubling vergangenen Sonntag hat Kareth weiterhin alle Trümpfe in der Hand. „Wenn wir unser Heimspiel am Sonntag gegen Wörth gewinnen, sind wir Vizemeister, da wir den direkten Vergleich gegen Obertraubling für uns entschieden haben“, so Vöhringer. Nicht so leicht ist die Sachlage in der A-Klasse 1.

Brennberg könnte profitieren



Der VfB Bach II hat nach der Winterpause in zwei Partien nicht spielberechtigte Akteure eingesetzt. Dass die sechs Punkte, die man gegen Barbing II und Köfering geholt hatte, futsch sind, ist den Verantwortlichen klar. Allerdings ist Abteilungsleiter Michael Zintl nicht damit einverstanden, dass in beiden Fällen nochmal drei Punkte als Strafe abgezogen werden sollten. Die Bacher Reserve hat, wenn Bach II und Brennberg am Sonntag am letzten Spieltag gleich viele Zähler sammeln werden, in der eigentlichen Endabrechnung elf Punkte Vorsprung. Bei einem Abzug von zwölf Zählern wäre Brennberg Meister. „Gleich in zwei Fällen jeweils drei Zähler abgezogen zu bekommen, ist unverhältnismäßig. Darum haben wir Einspruch gegen das Urteil eingelegt“, bekräftigt Zintl.

Kreisspielleiter Mike Koriath erläutert die Sachlage: „Einspruch zu erheben, ist das gute Recht des VfB Bach. Unsere Gerichtsbarkeit lässt das zu. Der Fall liegt nun eine Instanz höher, beim Bezirkssportgericht.“ Dabei handle es sich um ein unabhängiges Gericht, das ein eigenständiges Urteil fällen wird. „Wenn das Urteil da ist, besteht erneut eine einwöchige Einspruchsfrist. Das kann natürlich Auswirkungen auf die Relegation haben“, berichtet Koriath, der so einen Fall bisher noch nicht gehabt hat. Er meint: „Es gilt abzuwarten. Auf keinen Fall spielen wir aber irgendwelche Entscheidungs- oder Relegationsspiele, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Und das ist es erst nach Ablauf der Einspruchsfrist.“

Verschiedene Szenarien möglich



Verschiedene Szenarien sind möglich. Bleibt es beim Höchstmaß von zwölf Punkten, das deshalb so hoch angesetzt wurde, weil es sich um wiederholte Verstöße gehandelt habe, wäre Brennberg Meister und Bach müsste in die Relegation. Sollte die Strafe um einen Punkt reduziert werden, käme es zu einem Entscheidungsspiel zwischen den beiden Kontrahenten um die Meisterschaft. Wenn es zu einer Reduzierung um mindestens zwei Zähler kommen sollte, wäre Bach Meister. „Veränderungen an der Tabelle werden wir erst vornehmen, wenn die Urteile rechtskräftig sind“, so Koriath. Im Falle der Karether geschah dies in der Nacht zum Samstag um Mitternacht. Die Tabelle der A-Klasse bleibe hingegen vorerst unverändert.

Übrigens besteht natürlich auch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Urteil des Bezirkssportgerichts einzulegen. Damit könnte sich die Relegation noch weiter nach hinten verschieben.

ofa