DSC legt Rechtsstreit mit Ex-Coach Sicinski bei und zahlt 1500 Euro – Frank: "Ging ums Prinzip"

10.09.2019 | Stand 18.09.2023, 22:06 Uhr

Sie sind sich einig geworden – zumindest juristisch: Ex-Trainer John Sicinski (rechts) und die Deggendorfer SC GmbH mit Geschäftsführer Artur Frank (links) stimmten einem Vergleich zu. −Foto: Roland Rappel

Güteverhandlung mit Erfolg: Die Deggendorfer SC GmbH und der ehemalige DSC-Trainer John Sicinski haben ihren Rechtsstreit beigelegt.

Vor der Deggendorfer Kammer des Passauer Arbeitsgerichts einigten sich die Parteien am Dienstagmorgen darauf, den am 23. Januar geschlossenen Aufhebungsvertrag anzuerkennen. Damit verpflichtete sich die DSC GmbH, dem Kläger (Sicinski) ein halbes Monatsgehalt auszuzahlen: 1500 Euro. Eishockey-Gehälter werden netto vereinbart.

Die Kündigung von Anfang August – das korrekte Datum konnte nicht abschließend festgestellt werden, es liegt irgendwo zwischen 6. und 14. August – ist damit wirkungslos. Der Vertrag endete, wie im Januar beschlossen, mit Ablauf des 15. August.

Die Kündigung, ein von "juristischen Laien" (O-Ton DSC-Vertreter) verfasstes Dokument, sei aus der Emotion heraus entstanden. Sicinski habe als neuer Trainer der Starbulls einen DSC-Spieler verpflichtet (Litesov, wechselte im Juni 2019) und trotz mehrfacher Aufforderung, Ähnliches zu unterlassen, weiterhin als Rosenheimer Trainer mit Spielern verhandelt, behauptete die DSC-Vertreter der Kanzlei Kutz & Prem.

Ob es tatsächlich ein Verdienst Sicinskis war, dass sein ehemaliger Spieler Mitte Juni von Deggendorf nach Rosenheim wechselte, ist freilich offen. Mit Sicherheit stellte der Direktor des Arbeitsgerichts Horst Mayerhofer jedoch fest, dass eine Kündigung (war datiert auf den 31. Juli) nicht rückwirkend ausgesprochen werden kann: Wirksam wird eine solche arbeitsrechtlich erst, sobald sie dem Arbeitnehmer zugestellt wurde. Sicinski habe sich zu der Zeit aber in Rosenheim aufgehalten und die per Einschreiben nach Straubing verschickte Kündigung mit Verspätung erhalten, behauptete Sicinskis Anwalt.

Nach mehreren erfolglosen Versuchen, die Summe von 1500 Euro nach unten zu drücken, gaben die Anwälte des DSC bei und stimmten mit ein, den Aufhebungsvertrag in seiner Gesamtheit anzuerkennen. Rechtswirksam wird der Vergleich mit Ablauf des 24. September. Rechtsanwalt Rudolf Kutz und Rechtsanwältin Beatrice Tatzel wollen dazu Rücksprache mit GmbH-Geschäftsführer Artur Frank und der weiteren Vorstandschaft halten.

Wenige Stunde nach Ende der Verhandlung teilte Frank, welcher der Verhandlung ebenso wie John Sicinski ferngeblieben war, der Heimatzeitung vorab telefonisch mit, dass man dem Vergleich zustimmen werde. "Juristisch kann ich das nachvollziehen. Aber ein Verein sollte sich schon gegen solche Verstöße gegen die Spielregeln im Sport wehren dürfen. Uns ging es da nicht ums Geld, sondern ums Prinzip", sagte Frank.

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