Wort gehalten, DEL2-Sprungbrett montiert: Was der DSC zur Lizenzprüfung leisten muss

21.02.2018 | Stand 18.09.2023, 21:58 Uhr

Hat Wort gehalten: Im November 2017 kündigte DSC-Vorsitzender Artur Fank an, am Lizenzprüfungsverfahren zur DEL2 teilzunehmen, wenn die Bedingungen passen. Vor einer Woche wurde jener Antrag dann auch eingereicht. − Foto: Georg Gerleigner

Gerade hatten die beiden Trainer, Igor Pawlow (Eisbären Regensburg) und John Sicinski vom Deggendorfer SC, das Spiel vom Sonntagabend rekapituliert, da schnappte sich Artur Frank das Mikrofon – und verkündete, dass der sportlich in dieser Saison so erfolgreiche Oberliga-Tabellenführer Deggendorfer SC die Unterlagen zum Lizenzierungsverfahren für die DEL2 fristgerecht eingereicht hat.

"Wir halten uns alle Optionen offen. Es wäre auch ungerecht der Mannschaft und unseren Zuschauern gegenüber, wenn wir trotz des Erfolges nicht am Lizenzierungsverfahren für die DEL2 teilnehmen würden", begründete Frank diesen Schritt. Doch was genau muss ein Verein leisten, um zur DEL2 zugelassen zu werden?

Genau genommen hat der DSC die Lizenz nämlich nicht beantragt, sondern sich lediglich zum sogenannten Lizenzprüfungsverfahren angemeldet. Dieser Vorgang gleicht einer Vorab-Bewerbung. Vergisst ein Verein diese, kann er später – nach der offiziellen Oberliga-Meisterschaft – keinen Clublizenzvertrag mit der Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH (ESBG) schließen, der Betriebsgesellschaft der DEL2. Anders gesagt: Wer den zweiten vor dem ersten Schritt machen will, fällt auf die Nase.

Bankbürgschaft über 25 000 Euro
Die Oberligisten hatten bis 15. Februar und damit zweieinhalb Wochen Zeit, den Antrag vollumfänglich abzuarbeiten. Hauptbestandteil dessen ist eine selbstschuldnerische Bank-Bürgschaft über 25000 Euro; diese kann auch in Bar geleistet werden. Diese Sicherheitsleistung steht der ESBG zu, falls ein Verein seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder aus anderen Gründen aus dem Spielbetrieb der DEL2 ausscheidet. Dazu ist dem Antrag ein Auszug aus dem aktuellen Vereinsregister beizulegen. Dieser darf nicht älter als vier Wochen sein. Zuletzt entrichten die Oberligisten eine Antragsgebühr.

Damit hat der DSC seine Hausaufgaben abseits vom Eis gemacht. Und Wort gehalten: Am 31. November des Vorjahres hatte Artur Frank im Gespräch mit der Heimatzeitung öffentlich angekündigt, diese Vorab-Bewerbung einzureichen – falls es sportlich passt. Bei fünf Punkten Vorsprung vier Spiele vor Ende tut es das in jedem Fall.

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