Mit Montag, 1. Februar, beginnt die Auslegung der Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Herzogbach im Bereich der Gemeinden Wallerfing und Buchhofen sowie der Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf). Der Verordnungsentwurf sowie das dazugehörende Kartenmaterial ist bis 1. März öffentlich einzusehen.
Angesichts der Corona-Beschränkungen soll dies vorzugsweise kontaktlos erfolgen, dazu können die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Osterhofen, der Verwaltungsgemeinschaften Moos und Oberpöring sowie des Landkreises eingesehen werden. Für wen dies digital nicht möglich ist, der kann die Unterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung im Osterhofener Rathaus einsehen. Einwendungen können bis 15. März abgegeben werden.