Änderung der Lärmschutzverordnung: Sportler dürfen länger laut sein

17.08.2017 | Stand 17.08.2017, 8:45 Uhr

Wenn Jugendliche Fußball spielen, kann es laut werden. − Foto: dpa

Sport ist laut. Egal ob auf dem Fußballplatz, am Klettergerüst oder im Tenniscourt – Klatschen, Jubel, das dumpfe Geräusch eines aufprallenden Balls lassen sich wohl kaum vermeiden. Vor allem in eng besiedelten Wohngebieten kann das auf die Gemüter der Anlieger drücken. Doch schon seit Jahren kämpft der Sportausschuss des Bayerischen Städtetags um eine Lockerung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO). Und hat schließlich gewonnen: Mehr Lärm ist erlaubt, auch während offizieller Ruhezeiten.

Der Bund hat die SALVO-Änderung bereits im Mai 2017 beschlossen, wie aus einem Infobrief des Bayerischen Städtetags von Juni hervorgeht. Die Grenzwerte während der abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr und an Feiertagen von 13 bis 15 Uhr wurden an die Tagesgrenzwerte angepasst – diese liegen in reinen Wohngebieten bei 50 Dezibel. Wenn eine Sportanlage aufgrund ihrer Nähe zu Wohnanlagen innerhalb der abendlichen Ruhezeiten nur 40 Minuten genutzt werden konnte, ist die Nutzung dank Neuregelung nun während der gesamten zwei Stunden erlaubt. Für Sportstätten, die vor 1991 errichtet wurden, gilt außerdem der "Altanlagenbonus": Auch hier wurde die Lärmgrenze um fünf Dezibel angehoben.

MdL Gerhard Waschler (CSU) bezeichnet die Änderung als positive Entwicklung. "Die wohnortnahe Sportausübung wird so auch in Zukunft gefördert", sagt er. Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht einen "Durchbruch für den Sport" im Beschluss des Städtetags.

− mc