Skandalspiel in Obergessenbach: Schiri klagt gegen Abteilungsleiter – Entscheidung vertagt

10.03.2017 | Stand 18.09.2023, 23:52 Uhr

−Symbolfoto: PNP

Es geht in die Verlängerung: Am Amtsgericht Deggendorf wurde am Donnerstagmorgen die Unterlassungsklage von Schiedsrichter Jakob Mittermeier (FC Ottering) gegen Max Gsimbsl, den Abteilungsleiter des FC Obergessenbach (A-Klasse Deggendorf) verhandelt. In der Güteverhandlung kam es allerdings nicht zu einem Urteil: Richterin Lina Müller bestimmte den 30. März als Termin zur Entscheidung.

Max Gsimbsl hatte dem Unparteiischen mit 47-jähriger Schiedsrichter-Erfahrung öffentlich und auch in einem anwaltlichen Schreiben vorgeworfen, das Spiel aus der Saison 2015/2016 des FCO gegen Höcking-Ganacker (0:1) alkoholisiert geleitet zu haben. Mittermeier streitet die Vorwürfe entschieden ab. Die Niederlage begrub damals alle Aufstiegshoffnungen der Obergessenbacher. Das Spiel war zehn Minuten vor Schluss von SR Mittermeier abgebrochen worden.

Im Sitzungssaal Vier des Amtsgerichts hatten rechts von Richtern Müller der Kläger Mittermeier und sein Anwalt Ludwig Marsch (Kanzlei Englbrecht & Kollegen, Dingolfing) und links der Angeklagte Gsimbsl samt Verteidiger Roman Bauer (Bauer Volpert Rechtsanwälte, Burghausen) Platz genommen.

"Ich habe über 3500 Spiele geleitet, aber so etwas wie in Obergessenbach habe ich noch nie erlebt. Ich wusste schon in der Halbzeit, dass das Spiel abgebrochen wird", sagte Mittermeier, ohne genauer auf seine Vorahnung einzugehen. Dann sprach Mittermeier davon, dass die Schiedsrichterkabine nur einen Haken aufwies und er deshalb seine Kleidung in der Halbzeit ins Auto geräumt habe. Und wies darauf hin, dass er nach dem Spiel nach Sankt Englmar gefahren sei, weil er dort Gäste auf einem Volksfest bedienen habe müssen.

Den Vorschlag der Richterin, sich gütlich zu einigen, lehnte die Verteidigung ab. "Wir tun uns hart, uns einen freiwilligen Maulkorb zu verpassen", sagte Verteidiger Roman Bauer und meinte mit Blick auf seinen Mandanten Max Gsimbsl: "Unsere Aussichten sind im Hinblick auf vergleichbare Fälle nicht schlecht. Ich weiß daher nicht, wie ich meinem Mandanten einen Vergleich verkaufen soll."

Die Kosten des Verfahrens hätte im Falle eines Vergleichs Jakob Mittermeier getragen, da die Erfolgsaussichten der Klage im Vergleich mit ähnlichen Fällen als gering eingestuft werden. Da aber die Ankläger ihre Unterlassungsklage nicht fallen lassen wollen, geht die gütliche Verhandlung in eine streitige über – und in knapp drei Wochen ist Schlusspfiff.

Information: In der ersten Version dieses Online-Artikels war fälschlicherweise von Josef Mittermeier die Rede. Der Fehler wurde mittlerweile korrigiert: Richtig ist Jakob Mittermeier.

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