Bub (7) von Fußballtor erschlagen, Trainer muss 420 Euro zahlen: Ein Urteil mit fataler Signalwirkung?

29.10.2014 | Stand 29.10.2014, 10:51 Uhr

Mit Kerzen und Blumen gedachten Angehörige und Freunde dem Buben, der im Juni 2013 in Hamburg von einem Fußballtor erschlagen wurde. Nun wurde der verantwortliche Trainer verurteilt: Er muss 420 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist nicht unumstritten: Kritiker bemängeln, dass die Verurteilung eine negative Signalwirkung auf ehrenamtliche Betreuer haben könnte. − Foto: dpa

Erst wurde ein Kind durch ein Fußballtor erschlagen, nun ist ein Jugendbetreuer des Vereins verurteilt worden. Für die Richterin war der tragische Tod beim Fußballtraining vermeidbar – wenn der Betreuer klarere Ansagen gemacht hätte und dabei gewesen wäre.

Der Siebenjährige hatte keine Chance: Das Kind wurde von dem rund 200 Kilogramm schweren Fußballtor erschlagen, als die 13- bis 14-jährigen Spieler das Gehäuse nach dem Training abbauen wollten. Nun wurde der Jugendbetreuer des Vereins wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg sah es als erwiesen an, dass der Tod des Jungen vermeidbar gewesen wäre. Die Amtsrichterin verhängte am Montag wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eine Geldstrafe in Höhe von 420 Euro (60 Tagessätze zu je 7 Euro). Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richterin nannte den Prozess zu dem Unglück im Mai 2013 in ihrer Urteilsbegründung ein "Verfahren, in dem es nur Verlierer gab. Den kleinen Jungen, aber auch den Angeklagten". Dennoch schloss sie sich "vollumfänglich" dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte dem 26 Jahre alten Betreuer vorgeworfen, seine 13- bis 14-jährigen Spieler nach einem Training im Mai 2013 nur unzureichend instruiert zu haben, mit dem Aufräumen der Tore auf ihn zu warten. Außerdem habe der gelernte Industriekaufmann sich nicht sofort selbst zu den Toren begeben, sondern zuerst Bälle aufgeräumt.

Die Verteidigerin bemängelte nach dem Prozess die Signalwirkung des Urteils auf ehrenamtliche Betreuer. Zuvor hatte sie Freispruch beantragt. Sie ging von einem Unfall aus, bei dem einer der Jugendlichen eines der Tore anhob, welches dann das siebenjährige Kind erschlug. Es sei "lebensfremd" anzunehmen, dass neben der Anweisung zum Aufräumen noch explizit hätte gesagt werden müssen, dass Tor nur unter Aufsicht und zu mehreren hätte bewegt werden dürfen, sagte sie. Das sei ohnehin Praxis gewesen.

Die Richterin bewertete dies jedoch anders. Man hätte man nicht davon ausgehen dürfen, "dass die Jugendlichen die Situation eigenverantwortlich regeln". Dass der Verurteilte nichts von den Gefahren gewusst haben will, die durch ein kippendes Fußballtor entstehen, bewertete die Richterin als Schutzbehauptung. Ihrer Auffassung nach hätte der Angeklagte das Unglück auch etwa durch einen "beherzten Stopp-Ruf" verhindern können.