Ingolstadt - Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken, ist in Ingolstadt an bestimmten Plätzen weiterhin verboten. Damit reagiert die Stadt auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Am Donnerstag trat die Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Darin untersagt der Freistaat den Konsum von Alkohol "auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten". Ferner schreibt die Verordnung verbindlich vor, dass die Kreisverwaltungsbehörden konkret betroffene Örtlichkeiten festzulegen haben.
Die Stadt Ingolstadt erlässt ein Alkoholverbot für folgende Orte. Gültig ist die Regel ab Samstag, 23. Januar.
• Gebiet der Altstadt
• Volksfestplatz
• Hallenbad Parkplatz
• Hindenburgpark
• Glacis
• Klenzepark
• Baggersee Gelände; dieses umfasst insbesondere den Bereich innerhalb der nachstehenden Begrenzungen im Sinne eines Rundweges: Start - Parkplatz Bar am See, Rundweg um den Baggersee, Oberschüttweg, Stauseestraße, Donau, Fuchsschüttweg, Endpunkt - Parkplatz Bar am See
• Spielpark Fort Peyerl
Die neue Regelung war laut Stadt Ingolstadt erforderlich geworden, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt hat.